Henneberg
,
ehemalige gefürstete
Grafschaft in
Franken, verdankt ihren Ursprung den Popponen, einem alten Gaugrafengeschlecht
im Grabfelde, welche seit Anfang des
11. Jahrh. ihr aus
Stücken jenes aufgelösten
Gaues gebildetes
Territorium nach ihrer 9 km
südwestlich von
Meiningen,
[* 2] seit dem
Bauernkriege 1525 in Trümmern liegenden
Burg Henneberg
nannten, dasselbe bald erweiterten, bald
aber auch durch Erbteilungen und
Veräußerungen schmälerten. Ein Sohn des
Grafen Poppo I. (gest. 1078) von Henneberg
, Gottwald I.,
erwarb dazu im Anfange des 12. Jahrh. das Burggrafentum
Würzburg
[* 3] und vererbte es auf seine Nachkommen,
die ihre Besitzungen verschiedentlich teilten. So stiftete der als
Minnesänger unter dem
Namen
Otto von
Botenlauben (s. d.)
bekannt gewordene
Graf
Otto II. (gest. 1244) zu Ende des 12. Jahrh. die bald wieder
erloschene
Nebenlinie zu
Bodenlaube. Poppo VII., der seit 1211 allein die Regierung führte, vermählte sich
in zweiter
Ehe mit Jutta, der Tochter des Landgrafen
Hermann von
Thüringen und
Witwe des Markgrafen Dietrich von Meißen,
[* 4] und
erhielt dadurch das Erbfolgerecht der thüring.
Allodialgüter. Von seinen
Söhnen wurde
Hermann I., der 1260 die Herrschaft
Schmalkalden
[* 5] erhielt,
Stifter der Henneberg
-Coburger Linie, die aber schon 1291 erlosch, während
Heinrich
III. (gest. 1262) die Stammlinie weiter führte.
Die
Söhne
Heinrichs III. stifteten 1274 die Linien Henneberg
-Hartenberg-Römhild (erloschen 1378), Henneberg-Aschach (später,
nach
Absterben der ältern Linie, Henneberg
-Römhild genannt und 1549 erloschen), aus der
Graf
Berthold (s. d.), der Sohn
Georgs
I., 1484 Erzbischof von Mainz
[* 6] wurde, und Henneberg
-Schleusingen, welche letztere bei weitem die bedeutendste
wurde.
Heinrichs III. Enkel,
Berthold VII. (geb. 1272, gest. 1340), von der Schleusinger Linie,
war einer der bedeutendsten Staatsmänner seiner Zeit. Er diente schon unter König
Albrecht dem
Reiche, war 1308
Bevollmächtigter
Kurbrandenburgs und Kursachsens bei der neuen Königswahl, wurde von
Heinrich VII. nebst dem Erzbischof
Peter von
Mainz mit der
Verwaltung
Böhmens betraut und bewährte sich unter
Ludwig dem
Bayern
[* 7] als
Statthalter Brandenburgs,als Vormund
des kaiserl. Prinzen
Ludwig, als Vermittler zwischen dem
Kaiser und
Friedrich von
Österreich
[* 8] sowie als Hauptstütze des
Kaisers
im Kampfe gegen die
Kirche.
Sein Land erhielt die Reichsfürstenwürde, die jedoch nie in den
Titel aufgenommen wurde, brachte 1312 die 1291 an
Brandenburg
[* 9] gefallenen Landesteile der Henneberg
-Coburger Linie wieder
an sich, wovon jedoch das meiste, namentlich die «Pflege
Coburg»,
[* 10] bald wieder durch Erbtöchter dem Hause entfremdet wurde, und führte 1340, um Zersplitterungen vorzubeugen,
die Majoratsfolge ein.
Endlich beerbte diese Linie 1549 noch kurz vor ihrem eigenen Erlöschen den tiefverschuldeten
Aschach-Römhilder Zweig.
Graf Wilhelm V., der auf diese
Weise den ganzen Länderkomplex seines Hauses vereinigte, schloß, um sich von Schulden zu befreien, 1554 mit
Herzog
Johann
Friedrich dem
Mittlern von
Sachsen,
[* 11] dessen
Brüdern und Hessen
[* 12] einen Erbvertrag, durch den das Ernestinische Haus
die
Anwartschaft auf Henneberg
erhielt. Demzufolge nahm, als 1583 mit seinem
Sohne
Georg Ernst, dem
Stifter des
Schleusinger Gymnasiums, das Henneberg
ische Haus erlosch, Kurfürst
August von
Sachsen, der 1573
Anwartschaft auf fünf Zwölfteile
der Erbschaft erhalten hatte, das Land (etwa 1870 qkm) für sich und seine Mündel, die
Herzöge von
Sachsen-Weimar, in
Besitz.
Nur Schmalkalden wurde kraft
Recesses von 1521 an Hessen überlassen, nachdem es diese Herrschaft seit 1360 mit den
Grafen
von Henneberg
in
¶
mehr
Gemeinschaft besessen hatte. Das übrige blieb im gemeinsamen Besitz der beiden sächs. Hauptlinien bis 1660, wo folgende
Teilung zu stande kam: der Herzog Moritz zu Sachsen-Zeitz erhielt als seine fünf Zwölfteile Schleusingen, Suhl,
[* 14] Kühndorf, Benshausen,
Rohr und Veßra, welche Stücke 1718 an die kurfürstl. Linie zurückfielen und von dieser 1815 an Preußen
[* 15] abgetreten wurden. Von den übrigen sieben Zwölfteilen erhielt die Hälfte, nämlich Meiningen, Maßfeld, Behrungen-Milz und
Henneberg
, das Haus Altenburg;
[* 16] ein Viertel, nämlich Ilmenau und Kaltennordheim, kam an Sachsen-Weimar; das letzte Viertel aber, Wasungen
und Sand, an Gotha,
[* 17] welche Linie auch 1672 den altenb.
Anteil erbte. Bei den Erbteilungen zwischen den Söhnen und Nachkommen Herzog Ernsts des Frommen ist Henneberg
gänzlich
zerstückelt worden; an die ehemalige polit. Einheit der Grafschaft erinnert nur noch das den Teilhabern der Henneberg
ischen
Erbschaft gemeinsame gräfl. Archiv zu Meiningen. Doch hat Meiningen vermöge des gothaischen Erbteilungsvertrags von 1826,
wo es Hildburghausen
[* 18] und einige andere Stücke erhielt, den größten Teil des Hennebergischen Erbes, mit
Ausnahme der Weimar.
[* 19]
Stücke, des gothaischen Amtes Zelle, [* 20] des preuß. Anteils (die Kreise [* 21] Schleusingen und Schmalkalden), wieder zusammengebracht. Die Hennebergische Mundart gehört der ostfränk. Gruppe der mitteldeutschen Mundarten an. (S. Deutsche Mundarten, [* 22] Bd. 5, S. 31 a.) -
Vgl. Schuttes, Diplomat.
Geschichte des Hauses Henneberg (2 Tle., Hildburgh. 1788, 1791);
Hennebergisches Urkundenbuch, hg. von Schöppach, später von Brückner (7 Tle., Meining. 1842 - 77);
Brückner, Die hennebergische Mundart (in der Zeitschrift «Deutsche Mundarten», Bd. 2, 1855, und Bd. 3, 1856);
Spieß, Die Fränkisch-Hennebrgische Mundart (Wien [* 23] 1873).