s. v. w.
Scharfrichter (s. d.);
Henker
smahlzeit, das
Essen,
[* 2] welches dem zum
Tod Verurteilten
vor der
Hinrichtung
so, wie er es wünschte, verabreicht wurde und wohl auch noch verabreicht wird;
daher scherzweise jedes Abschiedsmahl.
s. Scharfrichter. ^[= Nachrichter, Meister Hans, Meister Kämmerling, Schelm, seit dem Ende des Mittelalters übliche ...]
(Nachrichter), die seit dem Ende des Mittelalters übliche Bezeichnung von Personen, welche die durch Richterspruch
verhängte Todesstrafe der Enthauptung von Amts wegen zu vollstrecken haben. Nach dem ältesten germanischen Rechtsgebrauch
stand der das Urteil findenden Gemeinde oder dem Kläger mit seinem Anhang die Strafvollstreckung zu. Dann fiel dieselbe in der
Regel den Fron- oder Gerichtsboten zu; an manchen Orten aber bestand der seltsame Gebrauch, daß der jüngste
Schöffe, selbst mitunter der jüngste Ehemann oder gar der nächste Anverwandte des Verurteilten die Hinrichtung vollziehen
mußte.
Nachdem es aber Brauch geworden, die Exekution besondern Individuen zu übertragen, machte man einen Unterschied zwischen S.
und Henker, indem man jenem die Vollstreckung der Enthauptung, als nicht entehrender Todesstrafe, den Henkern aber, die gewöhnlich
in den Diensten des Scharfrichters standen und ihr Amt unter dessen Aufsicht ausübten, die für entehrend geltenden Arten der
Todesstrafe, wie Hängen, Rädern, Vierteilen, Verbrennen etc., sowie die Folterung zuwies.
Wiewohl nun nach den Reichsgesetzen den S. niemals Unehrlichkeit oder Anrüchigkeit treffen sollte, trug
er doch in der öffentlichen Meinung gleich den Henkern und Abdeckern einen Makel an sich, von welchem das Scharfrichtergewerbe,
das sich regelmäßig von dem Vater auf den Sohn fortzuerben pflegt, noch jetzt nicht ganz frei ist. Das Meisterstück
des Scharfrichters besteht in der kunstgerechten Enthauptung eines Verurteilten. Das Scharfrichterschwert war mit einer geraden,
breiten, zweischneidigen Klinge versehen, welche vorn breiter als am Griff war, den man mit zwei Händen fassen konnte. In neuerer
Zeit werden die Enthauptungen mit dem Beil und zwar meistens mit dem Fallbeil vollzogen (s. Guillotine).
Vgl. Beneke, Von unehrlichen Leuten (Hamb. 1863).