in der erzählenden oder dramatischen Dichtung diejenige
Figur oder derjenige Charakter, welcher
den Mittelpunkt der dargestellten Begebenheit oder Handlung und ihres Interesses bildet. In der Schauspielkunst unterscheidet
man das Fach der jugendlichen und gesetzten Helden von dem der Heldenväter, zählt zu den Helden auch noch diejenigen Charaktere,
welche von einem starken Pathos bewegt oder doch von einer mannhaft edlen, heldenhaften Gesinnung sind,
wenn sie deshalb auch nicht den Mittelpunkt des Dramas Bilden (z. B. Dunois in Schillers »Jungfrau von Orléans«).
1) Matthias, Rat Karls V., geboren gegen Ende des 15. Jahrh. zu Arlon in Luxemburg, studierte die Rechte, ward 1527 Assessor
beim Reichskammergericht in Speier und trat 1530 als Vizekanzler in die Dienste Kaiser Karls V. Eifriger Katholik,
trieb er denselben zu schroffem Auftreten gegen die Protestanten, bekämpfte alle Zugeständnisse und war bemüht, eine Vereinigung
der katholischen Stände zu bewerkstelligen, was ihm auch 1538 im Nürnberger Bund glückte. 1536 in den Ritterstand
erhoben, wurde er 1540 durch Granvella aus der kaiserlichen Gunst verdrängt, zog sich nach Köln zurück und starb hier 1563.
2) Hans Heinrich Ludwig von, preuß. Patriot, geb. 15. Nov. 1764 zu Auras bei Breslau, studierte in Frankfurt a. O., Halle und Helmstedt
die Rechte und die Staatswirtschaft und trat als Beamter in die preußische Zollverwaltung. 1793 wurde er
Oberrevisor und Zollrat in Posen. Als er sich 1797 in Wort und Schrift gegen den Büreaudespotismus des Ministers und Administrators
von Südpreußen, Grafen Hoym, erhob, ward er nach Brandenburg versetzt. Gleichwohl unternahm es Held, die vielfachen Unterschleife
und Betrügereien, die unter Hoyms Ägide begangen wurden, in der mit Vorwissen seines Gönners, des Ministers
Struensee, insgeheim gedruckten Schrift »Die wahren Jakobiner im preußischen Staat, oder aktenmäßige Darstellung der bösen
Ränke und betrügerischen Dienstführung zweier preußischer Staatsminister« (Hoym und Goldbeck) öffentlich zur Sprache zu
bringen.
Sie trug die Jahreszahl 1801 und statt der Angabe des Druckortes die Bezeichnung Ȇberall
und nirgends«. Der schwarze Umschlag und Schnitt, den das Buch von den Händen des Buchbinders empfing, verschafften ihm den Namen
»das schwarze Buch«. Held sandte anonym ein Exemplar an den König, büßte aber nach langer Untersuchungshaft seine Freimütigkeit
durch eine 18monatliche Festungshaft in Kolberg. Seit Sommer 1803 wieder frei und auf ein Wartegeld gesetzt,
benutzte er seine Muße zu schriftstellerischen Arbeiten, unter denen zwei feurige Schriften gegen Napoleon großes Aufsehen
machten.
Seinem Gönner Struensee setzte er eine Ehrentafel in der kleinen Schrift »Struensee. Eine Skizze für diejenigen, denen sein Andenken
wert ist« (1805). Der Minister v. Hardenberg verschaffte ihm endlich 1812 wieder eine Anstellung als Salzfaktor
in Berlin. Als man ihm einen durch Diebstahl verursachten Verlust der ihm anvertrauten Salzkasse zu ersetzen aufgab, machte
der vielgeprüfte Mann, außer stande, dieser Forderung zu genügen, 30. Mai 1842 seinem Leben freiwillig ein Ende. Von seinen
Schriften nennen wir noch: »Geschichte der drei Belagerungen Kolbergs im Siebenjährigen Krieg« (Berl. 1848).
Vgl. Varnhagen von Ense, Biographische Denkmale, Bd. 7 (3. Aufl.,
Leipz. 1873).
3) Gustav Friedrich, sächs. Jurist, geb. 29. Mai 1804 zu Meuselwitz im Altenburgischen, studierte zu Leipzig die Rechte und erlangte
daselbst 1828 die Advokatur. Seit 1832 Assessor des Schöffenstuhls zu Leipzig, ward er 1835 Appellationsrat
in Dresden, war vom 25. Febr. bis 2. Mai 1849 Staatsminister der Justiz und wurde dann als Geheimrat dem Justizministerium für die
Angelegenheiten der Zivilgesetzgebung beigeordnet. Seinem »Entwurf eines bürgerlichen Gesetzbuchs für das Königreich Sachsen«
(Dresd. 1852; mit Motiven, das. 1853) ließ er »Erläuterungen« dazu (Leipz. 1853) folgen. Ehe jedoch der
Entwurf den Ständen vorgelegt werden konnte, starb er 24. April 1857 in Dresden. Mit v. Watzdorf hatte er 1839 die »Jahrbücher für
sächsisches Strafrecht« gegründet, die er seit 1841 mit Siebdrat und Schwarze unter dem Titel: »Neue Jahrbücher« fortsetzte.
Mit Siebdrat gab er das »Kriminalgesetzbuch für das Königreich Sachsen« nebst Kommentar (Leipz. 1848) heraus.
4) Friedrich Wilhelm Alexander, politischer Abenteurer, geb. 1813 zu Neiße, widmete sich der
mehr
militärischen Laufbahn, trat 1831 als Offizier in das 36. preußische Infanterieregiment in Mainz ein, nahm aber gleich Corvin,
Sallet u. a., von dem aussichtslosen Friedensdienst nicht befriedigt, 1835 seinen Abschied. Er wurde Schauspieler, dann Litterat,
redigierte seit 1843 in Leipzig mit Corvin gemeinschaftlich die »Lokomotive« und gab mit demselben die »Illustrierte
Weltgeschichte« heraus. Als die »Lokomotive« verboten wurde, wandte er sich nach Berlin, wo er 1848 als Redakteur des »Volksblattes«
und als Volksredner eine nicht unbedeutende Rolle spielte, während er aus unlautern Quellen die Mittel zu einem höchst luxuriösen,
verschwenderischen Leben schöpfte.
Als die revolutionäre Bewegung im Sinken war, trat er in den Sold der Regierung und ward 1850 königlicher
Torfinspektor in Rynow bei Freienwalde. Später privatisierte er in Frankfurt a. M., Hamburg und Berlin und schrieb für Theaterblätter. 1863 trat
er als Redakteur der »Staatsbürger-Zeitung« wieder auf dem politischen Schauplatz
auf und wirkte für die Interessen der Arbeiterpartei. Doch kam er bald in den Verdacht, wie 1849 im Solde
der Regierung zu stehen, und verlor alles Vertrauen. Nachdem er sich mit dem Verleger seiner Zeitung (dem Likörfabrikanten
Daubitz) veruneinigt und 1871 die »Alte (Heldsche) Staatsbürger-Zeitung« begründet, starb er 26. März 1872 in Berlin. Er schrieb
noch: »Deutschlands Lehrjahre 1848-60« (Berl. 1859) und den Roman »Die Justizmorde« (das. 1867, 3 Bde.).
Vgl. Corvin, Erinnerungen aus meinem Leben (3. Aufl., Leipz. 1880).
5) Joseph von, namhafter Rechtsgelehrter, geb. 9. Aug. 1815 zu Würzburg, widmete sich hier wie in München und Heidelberg dem Studium
der Jurisprudenz, habilitierte sich 1839 als Dozent zu Würzburg und ward 1841 außerordentlicher, 1843 ordentlicher
Professor daselbst. Unter seinen litterarischen Arbeiten sind als seine beiden Hauptwerke hervorzuheben: »System des Verfassungsrechts
der monarchischen Staaten Deutschlands« (Würzb. 1856-57, 2 Bde.) und »Staat und Gesellschaft« (Leipz. 1861-65, 3 Bde.);
außerdem: »Über Nationalität« (Würzb. 1851);
»Legitimität und Legitimitätsrecht« (das. 1859);
»Frankreich an der Spitze der
Zivilisation?« (das. 1863);
»Deutschland, der Deutsche Bund und die deutschen Großmächte« (das. 1864);
»Grundzüge des allgemeinen
Staatsrechts« (Leipz. 1868);
»Die Verfassung des Deutschen Reichs« (das. 1872).
Auch finden sich viele Abhandlungen und Aufsätze
von ihm in verschiedenen Zeitschriften und Sammelwerken.
6) Adolf, Nationalökonom, Sohn des vorigen, geb. 10. Mai 1844 zu Würzburg, widmete sich daselbst, dann
in München und in Berlin dem Studium der Staatswissenschaften, habilitierte sich 1867 als Privatdozent an der Universität in
Bonn, wurde daselbst 1868 außerordentlicher, 1872 ordentlicher Professor und 1880 Professor an der Universität Berlin. In demselben
Jahr (25. Aug.) ertrank er bei einer Kahnfahrt auf dem Thuner See. Er gehörte zu den eifrigsten Mitgliedern
des Vereins für Sozialpolitik, dessen Sekretär er seit 1873 war. Held schrieb: »Careys Sozialwissenschaft und das Merkantilsystem«
(Würzb. 1866);
»Die Einkommensteuer« (Bonn 1872);
»Die deutsche Arbeiterpresse der Gegenwart« (Leipz.
1873);
»Grundriß für Vorlesungen über Nationalökonomie« (2. Aufl., Bonn 1878);
»Sozialismus, Sozialdemokratie
und Sozialpolitik« (Leipz. 1877) nebst einer großen Zahl von Aufsätzen in Zeitschriften.
Als Frucht eines mehrmaligen Aufenthalts
in England hinterließ er den ersten Teil eines größern Werkes: »Zwei Bücher zur sozialen Geschichte Englands«
(hrsg. von
Knapp, Leipz. 1881).
Adolf, Nationalökonom, Sohn von Joseph von Held, geb. 10. Mai 1844 zu Würzburg, studierte daselbst und in
München Jurisprudenz und Staatswissenschaften, begab sich dann nach Berlin, um sich als Mitglied des Statistischen Seminars
unter Engels und Hanssens Leitung in der Statistik und Volkswirtschaft weiter zu bilden. Nachdem Held sich 1867 zu Bonn für die
staatswirtschaftlichen Gebiete habilitiert hatte, wurde er 1868 zum außerord., 1872 zum ord. Professor
der Staatswissenschaften daselbst ernannt.
Anfang 1880 als ord. Professor der Staatswissenschaften an die Universität Berlin berufen, ertrank er 25. Aug. desselben Jahres
im Thunersee. Seiner wissenschaftlichen Richtung nach gehörte er zu den eifrigsten Mitgliedern des Vereins für Socialpolitik
(s. Kathedersocialismus). Von H.s Schriften sind zu erwähnen: «Careys Socialwissenschaft und das Merkantilsystem»
(Würzb. 1866),
«Die Einkommensteuer» (Bonn 1872),
«Die deutsche Arbeiterpresse der Gegenwart» (Lpz.
1873),
«Grundriß für Vorlesungen über Nationalökonomie» (2. Aufl.,
Bonn 1878),
«Socialismus, Socialdemokratie und Socialpolitik» (Lpz. 1878). Die Frucht eines mehrmaligen Aufenthalts in England
waren «Zwei Bücher zur socialen Geschichte Englands» (hg. von Knapp, Lpz. 1881).
Hans Heinr. Ludw.
von, preuß. Patriot, geb. 15. Nov. 1764 zu Auras in Niederschlesien, studierte die Rechte und Kameralwissenschaft zu Frankfurt
a. O., Halle und Helmstedt, trat als Zollbeamter in
den preuß. Staatsdienst und wurde 1793 zum Oberrevisor und Zollrat in Posen
ernannt. Held trat 1797 dem Minister Grafen Hoym, der sich als Administrator von Südpreußen Unordnungen
hatte zu schulden kommen lassen, in Wort und Schrift offen entgegen und wurde deshalb nach Brandenburg versetzt und scharf
getadelt, veröffentlichte aber mit Wissen des Ministers Struensee ohne Angabe des Druckorts 1801 «Die wahren Jakobiner im
preuß. Staat, oder aktenmäßige Darstellung der bösen Ränke und betrügerischen Dienstführung zweier
preuß. Staatsminister» in schwarzem Umschlag und Schnitt, welche dieser für die Minister Hoym und Goldbeck vernichtenden
Schrift den Namen «das schwarze Buch» verschafften. Held wurde nach langer Untersuchungshaft mit 18 Monaten Festungshaft, die er in
Kolberg verbüßte, bestraft und danach im Sommer 1803 auf Wartegeld gesetzt.
Zwei feurige Schriften H.s gegen Napoleon und die 1805 erschienene Schrift «Struensee» erregten viel Aufsehen; Hardenberg veranlaßte 1812 die
Wiederanstellung H.s als Salzfaktor in Berlin. Aber die ihm anvertraute Salzkasse wurde bestohlen und ihm, der gänzlich unbemittelt
war, der Ersatz des fehlenden Geldes aufgegeben, worauf er 30. Mai 1842 seinem Leben ein Ende machte. 1848 erschien
aus H.s Nachlaß zu Berlin «Geschichte der drei Belagerungen Kolbergs im Siebenjährigen Kriege».
Vgl. Varnhagen von Ense in
den «Biographischen Denkmalen», Bd. 7 (3. Aufl.,
Lpz. 1873).
Viel Persönliches enthält auch H.s Schrift «Über und wider die vertrauten Briefe und neuen Feuerbrände des preuß.
Kriegsrates von Cölln» (1808).
Jos. von, Jurist und Publizist, geb. 9. Aug. 1815 in Würzburg, studierte zu Heidelberg, München und Würzburg, habilitierte
sich 1839 an letzterer Universität und wurde 1841 zum außerord., 1843 zum ord. Professor daselbst ernannt. Er starb 19. März 1890 in
Würzburg. Größere Werke H.s sind: «System des Verfassungsrechts u. s. w.» (2 Bde.,
Würzb. 1856-57),
«Staat und Gesellschaft» (3 Tle., Lpz. 1861-65),
«Grundzüge des allgemeinen Staatsrechts» (ebd. 1868),
«Die
Verfassung des Deutschen Reichs» (ebd. 1872). Von seinen kleinern Schriften sind zu nennen: «Über die Nationalität» (Würzb.
1851),
«Über Legitimität» (ebd. 1859),
«Deutschland, der Deutsche Bund und die deutschen Großmächte»
(ebd. 1864),
«Das Kaisertum als Rechtsbegriff» (ebd. 1879),
«Der Mensch als Ausgangspunkt der Rechtsphilosophie» (ebd. 1883).