Heimatshafen
(Registerhafen) eines Schiffs wird derjenige Hafen genannt, von welchem aus mit ebendiesem Schiff [* 2] die Seefahrt ausgeführt wird.
Nach dem
Bundes-
(Reichs-)
Gesetz vom kann ein deutsches Kauffahrteischiff nur dann die deutsche
Flagge als
Nationalflagge führen, wenn es in das öffentlich geführte
Schiffsregister seines Heimatshafens
eingetragen, und wenn darüber das vorschriftsmäßige
Certifikat ausgestellt ist (s.
Schiffscertifikat).