Heilsordnung
(lat.
Ordo oder Oeconomia salutis), das einheitliche Ganze gottverordneter
Bedingungen des gemeinsamen
und individuellen Heilserwerbs und Heilslebens. Dahin gehören also schon die
Lehren
[* 2] von dem göttlichen Heilsratschluß und
der Erwählung, insonderheit aber versteht die Kirchenlehre unter Heilsordnung
den Verlauf des
subjektiven Heilsprozesses im
Individuum. Die einfache
Lehre
[* 3] der
Heiligen Schrift, wonach der
Mensch durch die
Predigt des
Evangeliums
zu
Buße und
Glauben und dadurch zur Beseligung gelangen soll, gab nämlich schon den
Scholastikern, noch mehr aber den protestantischen
Theologen
Anlaß zur Unterscheidung und Namhaftmachung der
Stufen, welche der
Mensch zurückzulegen hat,
um in den Zustand der Kindschaft
Gottes einzutreten und darin fortzuschreiten.
Schon seit
Calovius und
Quenstedt unterschied die lutherische
Dogmatik die verschiedenen
Momente der subjektiven Heilsaneignung,
und veranlaßt durch das Auftreten der Pietisten, ist die
Vorstellung von einem bestimmten Weg zur
Seligkeit ausgebildet
worden. Die
Grade oder
Stufen desselben sind verschieden bestimmt; ihrer fünf aber sind herkömmlich geworden: die
Berufung
(vocatio),
Erleuchtung (illuminatio),
Bekehrung (conversio, bestehend aus
Buße [poenitentia] und
Glaube [fides]),
Heiligung (sanctificatio)
und mystische Vereinigung
mit Gott (unio cum
Deo mystica). Das ganze Lehrkapitel ist übrigens schwankend gehalten und leidet
besonders an Vermischung der ethischen und der religiösen
Momente. Die liberale
Theologie der Neuzeit
pflegt, besonders veranlaßt durch
Alexander
Schweizer, unter Heilsordnung
das religiöse
Verhältnis der Liebesgemeinschaft
mit Gott gegenüber
der Naturordnung und der sittlichen
Weltordnung zu verstehen, welche sich dazu wie Vorstufen verhalten.