Heidelbeeren
(Blaubeeren, Schwarzbeeren, baccae Myrtillorum oder fructus Myrtilli, frz. la myrtille, le raisin des bois; engl. Bilberry). Diese bekannte kleine Waldfrucht, von dem in höher gelegenen Wäldern häufig wachsenden kleinen Strauch Vaccinium Myrtillus, bildet nicht nur im frischen Zustande einen Gegenstand des Handels, sondern ist auch getrocknet ein Artikel des Drogenhandels, der seine Chancen hat und bei nicht seltenen Mißernten, veranlaßt durch die Zerstörung der Blüte durch Spätfröste, teuer genug werden kann.
Die Beere enthält neben Zucker und Gummi einen purpurroten Farbstoff, Äpfelsäure und Citronensäure und schmeckt bekanntlich angenehm süßsäuerlich und etwas zusammenziehend. Getrocknet ist sie schwarz, runzlig, kleinen Rosinen ähnlich, übrigens an Gehalt und Wirkung unverändert. Die Frucht hat sowohl medizinisch-diätetische wie technische Verwendung. Die getrockneten Beeren bilden in Abkochung ein Volksheilmittel gegen Diarrhöen und im gleichen Sinne verwendet man sie in Frankreich, Rußland, Rumänien und der Levante namentlich für den Armeebedarf.
Alle diese Länder beziehen die Beeren aus Deutschland. Namentlich das Erzgebirge, Fichtelgebirge, der Thüringerwald und der Harz liefern jährlich bedeutende Mengen dieser Beeren, die in großen Körben versendet werden. Der Saft oder Absud gibt mit Alaun eine gute violette Farbe, verhält sich überhaupt in der Färberei dem Blauholz ähnlich, hat aber in dieser Richtung nicht viel Verwendung. Häufig dagegen soll er in Frankreich und anderwärts gebraucht werden zum Nachfärben blaßroter Weine, zum Färben von Likören, nachgemachtem Burgunderessig u. dgl. ¶
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Hierin mag er neuerdings durch die jetzt vielgebrauchten Blüten der schwarzen Malve großenteils verdrängt sein, wogegen
er als Zumischung zu Kirschsaft fortwährend dient. Der ausgepreßte Heidelbeersaft
ist ebenfalls ein Handelsartikel, der
wohl in allen Gegenden bereitet wird, wo die Beere häufig vorkommt. Man rechnet im Durchschnitt im Walde 10-25 Pf.
pro 1. - Frische H. sind zollfrei, getrocknete und der ohne fremde Beimischung eingekochte Saft, gem.
Tarif im Anh. Nr. 25 p 2.