Hegemonie
(griech., »Führerschaft«, von hegemon, »Führer«),
Bezeichnung des Vorrangs eines der alten hellenischen Staaten vor den übrigen und der damit verknüpften obersten Leitung aller gemeinsamen Angelegenheiten der Hellenen. Ursprünglich war sie wohl nichts weiter als eine Art von Primat unter mehreren hellenischen Staaten, welcher dann besonders geltend gemacht zu werden pflegte, wenn irgend eine größere gemeinsame Angelegenheit eine Mehrzahl von hellenischen Stämmen und Staaten in Bewegung setzte und eine oberste, besonders kriegerische, Führung und Gewaltausübung erheischte.
Sie beruhte daher weniger auf einem rechtlich scharf bestimmten und förmlich anerkannten Herrscherrecht
eines
Staats über andre als auf dem Vertrauen der übrigen
Staaten zu dem Führerstaat und dem auf
Verdienste und Vorzüge
begründeten Ansehen desselben und wurde, je nach den Machtverhältnissen, mehr oder weniger willkürlich ausgedehnt. Im
Peloponnes besaß
Sparta von alters her die Hegemonie.
Durch die
Perserkriege jedoch erlangte die eine ganz
Hellas
umfassende Bedeutung und war die
Ursache der Nebenbuhlerschaft
Athens und
Spartas.
Die
Athener gewannen durch ihre glorreichen
Siege und die
Stiftung des Seebundes 476
v. Chr. die Hegemonie
zur
See, über die
Inseln und
Städte des Ägeischen
Meers, zeitweilig auch über das
Festland von Mittelgriechenland.
Sparta und
Theben
machten ihnen diese streitig und wußten die
Mehrzahl der hellenischen
Staaten gegen
Athen
[* 2] aufzureizen und eine
Verbindung unter
ihnen zu stande zu bringen, welche
Athens Demütigung zum
Zweck hatte. Der Peloponnesische
Krieg, das
Resultat dieser
Spaltung
der
Hellenen, beraubte
Athen auf immer der und gab dieselbe zunächst in die
Hände
Spartas.
Nachdem darauf 371 durch Epameinondas Theben auf kurze Zeit zum Besitz derselben gelangt war, verlor sie unter den fortwährenden innern Zwistigkeiten ihre alte Bedeutung, blieb aber nichtsdestoweniger der Zankapfel, um welchen sich die Hellenen so lange mit Erbitterung stritten, bis die Makedonier sich 338 derselben bemächtigten und damit der hellenischen Freiheit faktisch ein Ende machten.
Vgl.
Manso, Über den
Begriff und
Umfang der griechischen Hegemonie
(Berl. 1804);
Groen van Prinsterer,
Über die griechische Hegemonie
(Leid. 1820).