Heffter
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August Wilhelm, namhafter Rechtsgelehrter, geb. zu Schweinitz, studierte in Leipzig, [* 2] wurde 1820 Assessor bei dem neuerrichteten Appellationshof zu Köln, [* 3] dann Rat bei dem Oberlandesgericht in Düsseldorf. [* 4] Seine Schrift »Athenäische Gerichtsverfassung« (Köln 1822) veranlaßte 1823 seine Berufung an die Universität Bonn. [* 5] Von da ging er 1830 als Professor der Rechte nach Halle, [* 6] 1833 nach Berlin, [* 7] wo er zugleich Ordinarius des Spruchkollegiums, später Geheimer Obertribunalsrat, Kronsyndikus und Mitglied des Herrenhauses ward. Er starb daselbst.
Seine bedeutendsten Schriften sind: »Institutionen des römischen und deutschen Zivilprozesses« (Bonn 1825, 2. Aufl. 1843);
»Beiträge zum deutschen Staats- und Fürstenrecht« (Berl. 1829);
»Lehrbuch des gemeinen deutschen Kriminalrechts« (Halle 1833; 6. Aufl., Braunschw. 1857);
»Die Erbfolgerechte der Mantelkinder« (Berl. 1836);
»Das europäische Völkerrecht der Gegenwart« (das. 1844; 7. Ausg. von Geffcken, 1881; auch französisch. 4. Aufl., das. 1883);
»Zivilprozeß im Gebiet des allgemeinen Landrechts für die preußischen Staaten« (das. 1856);
»Die Sonderrechte der souveränen und der mediatisierten Häuser Deutschlands« [* 8] (das. 1871).
Auch gab er die Institutionen des Gajus (Bonn 1830) heraus und beteiligte sich an der Redaktion des »Neuen Archivs des Kriminalrechts«.