ursprünglich soviel als Kriegsheerführer, hieß im Mittelalter überhaupt der Vorgesetzte einer einem
Ritterorden gehörigen Provinz, der die Ritter seiner Provinz im Kriege anführte. Im Johanniterorden führte insbesondere das
Haupt der BalleiBrandenburg
[* 3] diesen Titel. Der erste Heermeister des Ordens der Schwertbrüder wurde um 1521 gewählt;
ihm verlieh KaiserKarl V. 1525 den Reichsfürstenstand mit Sitz und Stimme auf dem Reichstage, worauf der auch den Titel Fürstenmeister
annahm. Der Landmeister des DeutschenOrdens hatte einen höhern Rang als der und die Landkomture. (S. Kommende.) Er war, bevor
der Hochmeister in Marienburg
[* 4] seinen Sitz aufschlug,
¶