Hauptquartier
,
im
Feld und bei Kantonnierungen der
Ort, wo der Befehlshaber eines selbständigen Heeresteils oder einer
ganzen
Armee seinen Aufenthalt nimmt; dann das den Befehlshaber umgebende
Personal, dessen
Generalstab,
die Verwaltungsbeamten und die zum
Sicherheitsdienst im H. bestimmten
Truppen
(Stabswachen,
Gulden,
Gendarmen). Der
Kommandant
des Hauptquartiers
verfügt über diese
Truppen und ist für die Sicherheit und polizeiliche
Ordnung im H. verantwortlich.
In der
Regel wird das Hauptquartier
hinter der Mitte der
Lager
[* 3] und
Kantonnements, außerdem aber an
Orten genommen,
welche bequeme
Verbindung nach allen Seiten haben.
Großes Hauptquartier
heißt der
Stab,
[* 4] resp. Aufenthaltsort des Höchstkommandierenden
über mehrere gemeinschaftlich thätige
Heere, meist des Monarchen selbst.