Hauptfall
,
s. v. w. Baulebung.
Hauptfall
3 Wörter, 31 Zeichen
Hauptfall,
s. v. w. Baulebung.
Bauland - Baum
* 2
Seite 2.506.(Besthaupt, Gewandrecht, Butteil, Todfall, Hauptfall, Kurmede, Mortuarium), ehemals eine Abgabe der Erben eines Leibeignen an den Gutsherrn, meist das beste Stück Vieh, bei Frauen ein Bett, [* 3] später in der Regel in Geld verwandelt, blieb nach Aufhebung der Leibeigenschaft bisweilen auch auf Gütern freier Bauern haften, analog einer Erbschaftssteuer;
durch die moderne Gesetzgebung, teils gegen Entschädigung, beseitigt.