Harakiri
(Hara-vo-kiru, »aufgeschlitzter Bauch«), [* 2]
von dem jetzigen
Mikado, Mutso-Hito, abgeschaffter, früher durch
Herkommen geheiligter Brauch in
Japan,
[* 3] sich durch Aufschlitzen des
Bauches den
Tod zu geben. Nur auf die höhern Gesellschaftsklassen
beschränkt, hatte das Harakiri
den
Zweck, sich einer entehrenden und für die
Familie verhängnisvollen
Todesstrafe
zu entziehen. Der Betreffende vollzog den
Akt mit großer Feierlichkeit, und in dem
Moment, in welchem die
Eingeweide
[* 4] durch
den Kreuzschnitt herausfielen, schlug ihm sein vertrautester
Freund, bisweilen sein ältester Sohn, mit einem
Säbel den
Kopf
ab. War das Harakiri
nicht freiwillig, so wurden
Ort,
Zeugen und derjenige bestimmt, welcher den Todesstreich
zu führen hatte. In seltenen
Fällen vertrat das Harakiri
das
Duell. Der
Beleidigte, welcher keine
Genugthuung zu erhalten vermochte,
vollzog
an sich in Gegenwart des Beleidigers und unter Anrufen desselben das wo dann der letztere, wollte
er nicht der
Ehrlosigkeit verfallen, ebenfalls zum Harakiri
gezwungen war.