Handzeichen
,
das Zeichen, welches jemand, der des Schreibens unkundig ist, unter einen schriftlichen Aufsatz oder eine Urkunde statt seiner Namensunterschrift setzt, und zwar gewöhnlich ein oder drei Kreuze.
Das Handzeichen
hat, wenn
es amtlich beglaubigt (attestiert) ist, ebendieselbe rechtliche Bedeutung wie eine wirkliche
Unterschrift. Im
Mittelalter kommen
Handzeichen
der
Notare vor;
sie bestanden gewöhnlich aus willkürlichen Figuren, die wahrscheinlich auch den Namen anzeigten.
Jetzt
sind an die
Stelle dieser Handzeichen
die
Siegel getreten. Vgl.
Monogramm und
Hausmarke.
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