Handwerk
,
Gesamtbezeichnung aller derjenigen
Gewerbe, in welchen unter Anwendung einfacher
Werkzeuge
[* 3] im wesentlichen
mit der
Hand
[* 4] gewirkt wird (daher der
Name). Die sogen. bildende oder freie
Kunst unterscheidet sich vom Handwerk
insofern, als zu
ihrer Ausübung in der
Regel eine höhere
Bildung sowie besonders auch ein verfeinerter
Geschmack erforderlich
sind. Doch läßt sich heute bei der hohen Vervollkommnung der gewerblichen Thätigkeit eine scharfe
Grenze zwischen und
Kunst
ebensowenig ziehen wie zwischen und
Fabriken (s. d.). Zur Zunftzeit war das unter eigne Handwerk
sordnungen gestellt.
Selbständiger Handwerker
(Meister) konnte nur derjenige werden, welcher eine bestimmte Zeit als
Lehrling gelernt,
als
Geselle gearbeitet, dann die Wanderzeit durchgemacht und hierauf durch eine Probearbeit (Meisterstück) seine Befähigung
zum Handwerk
sbetrieb nachgewiesen hatte (näheres hierüber wie über gesperrte,
geschenkte Handwerke, Handwerk
sgruß etc.
s. unter
Zunftwesen). Nach Einführung der modernen Hilfsmittel des
Gewerbebetriebs
(Dampf,
[* 5]
Maschine,
[* 6]
Eisenbahn etc.) wurden viele
Handwerker
in ihrem Bestand bedroht und durch die
Großindustrie verdrängt
(Weberei,
[* 7] Spinnerei etc.).
Werden auch noch andre in Zukunft weichen müssen, so werden dem Handwerk
doch immer noch eine
Reihe von Gebieten verbleiben (vgl.
Gewerbebetrieb), welche es rechtfertigen, wenn auch von seiten der
Gesetzgebung und
Verwaltung besondere Maßregeln zu
Schutz und
Pflege des Handwerks
und seiner Vertreter als des kernhaften sozialen Mittelstandes ergriffen werden.
Auch aus dem
Schoß des Handwerk
erstandes selbst machen sich viele Bestrebungen zur
Erhaltung und gedeihlichen Fortentwickelung,
besonders durch
Gründung von
Handwerkervereinen etc., geltend. - In einem andern
Sinn bedeutet Handwerk
(Gewerk) auch die Gesamtheit
der
Personen, welche an einem und demselben
Orte das gleiche
Gewerbe treiben.
Vgl.
Stahl, Das deutsche Handwerk
(Gießen
[* 8] 1874, Bd. 1);
Dannenberg, Das deutsche und die soziale Frage (Leipz. 1872);
Kleinwächter, Zur
Reform der Handwerk
sverfassung
(das. 1875);
Keller, Das deutsche Handwerk
(Chemnitz
[* 9] 1878);
Rücklin, Das neuzeitliche Handwerk
(Heilbr. 1885).