Handschlag
,
die Darreichung oder das Einschlagen der Hand [* 2] zum Zeichen der Verbindlichkeit eines Versprechens, eine Sache, die bei den Deutschen stets von großem Gewicht war.
Beim
Handel, namentlich auf Viehmärkten, kommt der
Handschlag
noch jetzt als Zeichen des erfolgten Vertragsabschlusses vor.
Vgl. Hand, S. 66, und Handgelöbnis.