Handgeld
,
s. Angeld ^[= (Handgeld, Draufgabe, Draufgeld, Haftgeld, Aufgeld, lat. und ital. Arrha), die Anzahlung, welche ...] und Werbung.
Handgeld
5 Wörter, 33 Zeichen
Handgeld,
s. Angeld ^[= (Handgeld, Draufgabe, Draufgeld, Haftgeld, Aufgeld, lat. und ital. Arrha), die Anzahlung, welche ...] und Werbung.
(Handgeld, Draufgabe, Draufgeld, Haftgeld, Aufgeld, lat. und ital. Arrha), die Anzahlung, welche bei Abschließung eines Vertrags der eine Kontrahent dem andern als Gewähr für Erfüllung desselben von seiner Seite macht. Das Angeld kommt besonders bei Kauf und Miete, bei letzterer sowohl, wenn es sich um Sachen, als auch, wenn es sich um persönliche Dienstleistung handelt, vor. Ist das Angeld vor dem Vertragsschluß gegeben worden, so steht es beiden Teilen frei, gegen Verlust des Angeldes vom Vertrag zurückzutreten, so daß in diesem Fall der Angeldnehmer nicht nur das empfangene Angeld zurückzuerstatten, sondern den gleichen Betrag dem Angeldgeber als Entschädigung zu zahlen hat. War das Angeld dagegen nach dem förmlichen Abschluß des Vertrags gegeben und angenommen worden, so kann das Aufgeben desselben, resp. die Rückgabe des doppelten Betrags nur in dem Fall von der Erfüllung des Vertrags befreien, wenn dies ausdrücklich verabredet und im Vertrag als Klausel bemerkt worden war, es sei denn, daß ein besonderes Landesgesetz auch in diesem ¶
Fall den Rücktritt gestatte, wie das französische bürgerliche Recht. Wird dem Angeldgeber der Rücktritt vom Vertrag gegen Verlust des Angeldes gestattet, so heißt letzteres Reugeld (Wandelpön, Reukauf), beim Lieferungsgeschäft Prämie, welche hier nicht nur beim wirklich erfolgenden Rücktritt, sondern schon für das Recht zu demselben gewährt wird. Das Angeld im gewöhnlichen Sinn wird bei Erfüllung des Vertrags von dem zu zahlenden Kauf- oder Mietgeld in Abrechnung gebracht, so daß es zugleich als im voraus geleistete Abschlagszahlung zu betrachten ist. Das dem Gesinde beim Dingen eingehändigte Angeld (Leikauf) wird jedoch demselben in der Regel als Geschenk belassen.
Vgl. v. Jagemann, Die Daraufgabe (Berl. 1873).