Handelspolitik,
der Inbegriff der Grundsätze, nach welchen der Staat seine Interessen auf dem Gebiet des Handels wahrt. Die von ihm zu ergreifenden Maßregeln, welche immer auf geschichtlich gewordene Zustände Rücksicht zu nehmen haben, haben teils den Zweck, den Handel direkt und indirekt zu heben und zu fördern, teils sind sie auf Beschränkungen desselben gerichtet. Eine verschiedene Stellung nehmen in der Handelspolitik. Innen- und Außenhandel ein. Ersterer wurde früher vielfach durch Binnenzölle, persönliche Berechtigungen, wie Stapel-, Umschlagsrechte etc., beschränkt.
Heute sind diese Schranken meist gefallen, die Kulturländer haben für den Binnenhandel meist den Gedanken der Handelsfreiheit verwirklicht, zumal hier Veranlassung zum Einschreiten im Interesse des Arbeiter- und des Gewerbeschutzes wenig oder gar nicht geboten ist. Beschränkungen, welche heute bestehen, dienen teils den Zwecken der Sicherheits- und Gesundheitspolizei (z. B. die Bestimmungen über den Handel mit Gift, Branntwein, gebrauchten Sachen, über Rückkaufsgeschäfte, Hausierwesen etc.), teils denen einer gleichmäßigen Besteuerung (Bestimmungen über Wanderhandel, Warenauktionen etc.), teils auch denen einer allgemeinen, dem Interesse des Handels selbst dienenden Ordnung (Meß-, Markt-, Börsenordnung etc.). Zur Pflege und Förderung des Handels dienen die Einrichtung von Handelsgerichten nebst entsprechender Berücksichtigung der besondern Bedürfnisse des Handels in der Rechtsordnung, von Handelskammern, Handelsschulen, Ausstellungen etc., dann insbesondere alle Maßregeln und Anstalten, welche eine Hebung und Sicherung des Verkehrs herbeiführen.
Die auf den Außenhandel gerichtete Handelspolitik erstrebt teils Sicherung und Wahrung der heimischen Interessen im Ausland (konsularische Vertretungen, Handelsverträge), teils die Erhaltung und Hebung der eignen Industrie durch Beschränkungen (Einfuhrzölle, Einfuhrverbote) oder durch Beschaffung von Mitteln, deren sich der Handel zu seiner Entwickelung bedient (Handelsstatistik, Exportmusterlager, Konsulatsberichte etc.). Eine wichtige Rolle für den Handel spielen die Transportmittel (Eisenbahnen, deren Tarifgestaltung, Eisenbahnfrachtrecht, Schiffahrt), dann kann von hoher Bedeutung für denselben eine gesunde Kolonialpolitik sein, wenn durch dieselbe Handelsbeziehungen mit fremden großen Absatzgebieten angebahnt und dauernd unterhalten werden.