Handelsmin
isterium,
in größern
Staaten das mit Überwachung und Leitung der
Handels- und Gewerbeangelegenheiten betraute
besondere
Ministerium, an dessen
Spitze der Handelsmin
ister steht. In kleinern
Staaten werden die
Funktionen des Handelsmin
isteriums
gewöhnlich den Ministerien des Innern oder der
Finanzen
übertragen. In
Preußen
[* 2] wurde durch königlichen
Erlaß vom ein
Ministerium für
Handel,
Gewerbe und öffentliche
Arbeiten vom
Ministerium des Innern abgezweigt, welchem
außer dem nunmehr auf das
Deutsche Reich
[* 3] übergegangenen Postdepartement und den
Geschäften des Handelsamtes das
Salz-,
Berg-
und Hüttenwesen nebst dem
Handels-,
Fabriken- und Bauwesen, die
Bau- und Gewerbepolizei, nicht minder aber
auch die
Landwirtschaft überwiesen waren.
Schon durch königlichen
Erlaß vom wurde indessen ein besonderes
Ministerium für
Landwirtschaft,
Domänen und
Forsten
errichtet, während durch
Erlaß vom ein
Ministerium der öffentlichen
Arbeiten abgezweigt wurde. Das technische
Schulwesen
mit Ausnahme der
Navigationsschulen ging auf das
Kultusministerium über. Das
»Ministerium für
Handel und
Gewerbe« wurde von dem
Ministerpräsidenten und dem
Minister der auswärtigen Angelegenheiten, dem
Fürsten
Bismarck, mit übernommen.
In
Österreich
[* 4] sind dagegen das
Post- und Telegraphenwesen sowie die Generaldirektion der Staatseisenbahnen dem Handelsmin
isterium mit unterstellt.
Für
Ungarn
[* 5] besteht ein gemeinsames
Ministerium für
Ackerbau,
Industrie und
Handel. In
Frankreich bestehen
neben dem Handelsmin
isterium besondere Ministerien des
Ackerbaues und für öffentliche
Arbeiten, während in
Italien
[* 6] ein gemeinsames
Ministerium
des
Ackerbaues und
Handels fungiert.
England hat ein besonderes Handelsamt
(Board of trade), dessen
Präsident Mitglied des königlichen
Kabinetts ist. In Rußland existiert kein Handelsmin
isterium, die betreffenden Verwaltungszweige
werden vielmehr teils vom
Ministerium des Innern, teils von dem
Ministerium der Wege und Verkehrsanstalten wahrgenommen.