Handelsgeld
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s. Handelsmünzen. ^[= (Handelsgeld) heißen die Münzen, welche, ohne daß ihnen gesetzliche Zahlkraft beigelegt ist, ...]
Handelsgeld
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Handelsgeld,
s. Handelsmünzen. ^[= (Handelsgeld) heißen die Münzen, welche, ohne daß ihnen gesetzliche Zahlkraft beigelegt ist, ...]
(Handelsgeld) heißen die Münzen, [* 4] welche, ohne daß ihnen gesetzliche Zahlkraft beigelegt ist, im Verkehr als Zahlmittel angenommen werden, wie die frühere deutsche Goldkrone. In Ländern mit ungeordnetem Münzwesen [* 5] bürgern sich leicht Münzen fremder Staaten ein, die einmal bekannt geworden sind und als zuverlässig betrachtet werden. Gewohnheitsmäßig behaupten sich dieselben bisweilen selbst dann noch im Verkehr, wenn sie im Heimatsland nicht mehr Währungsmünzen sind. So wurden die alten spanischen Piaster lange Zeit im östlichen Asien [* 6] für Umlaufszwecke benutzt. An deren Stelle ist nun der amerikanische Dollar getreten, und zwar wird ein eigner Handelsdollar (trade-dollar) für den Verkehr mit Ostasien geprägt. Findet, wie dies bei dem trade-dollar der Fall ist, die Prägung auf Bestellung von Privaten statt, so nennt man die auch Fabrikationsmünzen.