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Handelsbillet - Handel
Seite 8.81.
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Handelsbillet (Handelszettel, Handelsobligation, Handelsverschreibung, franz. Billet, engl. Note), ein Schuldbeken / 62
Handelsbil let _2s. Billet. / 3
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
(Handelszettel ,
Handelsobligation ,
Handelsverschreibung , franz.
Billet , engl.
Note ), ein Schuldbekenntnis,
gewöhnlich in der äußern Form eines
Solawechsels , welches ein
Kaufmann für kreditierte
Waren dem Verkäufer über den Betrag
derselben gibt, und welches das
Versprechen enthält, in gewisser
Frist zu bezahlen. An
Plätzen , wo es gebräuchlich war,
Waren
gegen Handelsbillets zu kaufen und zu verkaufen, galt für solche
Papiere früher vielfach das
Wechselrecht .
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
s. Billet . ^[= (frz.), Briefchen: Schein (Kassenschein), Zettel, Etikette (auf Waren); Einlaßkarte (für Theater, ...]
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Rechtswissenschaft: Privatrecht (Handels- und Wechselrecht) Seite 194: Arten des Wechsels.
Appoint.
Appunto, s. Appoint.
Cambio.
Depotwechsel.
Eigener Wechsel, s. Wechsel.
Handelsbillet.
Interimsschein.
Interimswechsel, s. Interimsschein.
Kellerwechsel.
Kommissionstratte.
Kurzsichtiges Papier.
Lettera.
Medio.
Meßwechsel.
Platzwechsel.
Präcisewechsel, s. Wechsel.
Primawechsel, s. Wechsel.
Ricambrum, s. Regreß.
Rikorswechsel, s. Regreß.
Ritratte.
Rückwechsel, s. Regreß.
Sekundawechsel, s. Solawechsel.
Solawechsel.
Tagwechsel, s. Wechsel.
Trockener Wechsel, s. Wechsel.
Wechselbrief.
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Quellen, Literatur
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Handelsbillet .
Band - Seite Artikel Autor Titel Ausgabe
2.953 Billet B. de faveur Empfehlungsbrief. Im Handelswesen versteht man unter B. (Handelsbillet ) einen Schuldschein, welcher durch Indossierung übertragen werden kann, wenn er auf den ersten Gläubiger oder dessen Order ausgestellt ist;
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