Handdienste
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im Gegensatz zu den Spanndiensten, welch letztere mit Wagen und Zugvieh ausgeführt werden, diejenigen Fronen (s. d.), welche mit der Hand [* 3] und zu Fuß geleistet werden.
Der Pflichtige oder sein Vertreter hat das nötige Werkzeug, z. B. zum Wegbau u. dgl., mitzubringen.