mehr
verlaufen die
Streck-, in letzterer die
Beugemuskeln. An einer gut geformten, schlanken Hand
[* 3] ist der Zeigefinger meist ein wenig
länger als der Ringfinger. Wegen des Unterschiedes zwischen der Hand
des
Menschen und des
Affen
[* 4] s.
Daumen.
Als Rechtssymbol war die Hand
im
Mittelalter das Zeichen der
Gewalt und infolgedessen auch der Münzgerechtigkeit,
wie sie sich als solches auf alten
Hellern und
Kreuzern (Händleinsheller,
Händelpfennige) findet. Der
Handschlag war seit alten
Zeiten die allgemeine Bekräftigung aller
Verträge und
Gelübde, sofern die
Sitte kein feierlicheres
Symbol vorschrieb; durch
ihn verbanden beide Teile gegenseitig ihre
Gewalt. Bei
Huldigungen nach dem
Lehnrecht legte der Mann beide
Hände zusammen, und der
Herr nahm sie zwischen die seinigen, oder jener kniete
nieder, seine Hände dem sitzenden
Herrn auf
die
Füße faltend.
Mit der Hand
schwur man auch den
Eid, und zwar war es
Sitte, daß der Schwörende mit der
Rechten etwas hielt oder berührte,
Männer den Schwertgriff, später die
Reliquie,
Frauen die linke
Brust und den Haarzopf,
Geistliche und späterhin
Fürsten
Brust und
Herz. Traf jemand sein Vieh in fremdem
Besitz und wollte es wiedererlangen, so war Hand
auflage nötig: er
berührte vor
Gericht mit der
Rechten die
Reliquie, mit der
Linken faßte er das linke
Ohr
[* 5] des Viehs. Auch
der heimliche Schöffengruß beim
Femgericht wurde dadurch ausgesprochen, daß der eintretende
Schöffe die rechte Hand
erst
auf seine linke
Schulter, dann auf die des andern
Schöffen legte. Nicht selten wird auch (wie z. B. beim
Eide) die der Hand
beigelegte
symbolische Verrichtung genauer durch
Finger bezeichnet. - Eine blutrote Hand
ist die unterscheidende Wappenzier
des englischen
Baronets.
Endlich wird Hand
gleichbedeutend mit
Arbeiter gebraucht, besonders im Matrosenwesen (»alle Hand
auf
Deck«).
Vgl. Bell, The human hand, its mechanism and vital endowments (7. Aufl., Lond. 1865; deutsch, Stuttg. 1851).