Halsgericht
,
veralteter
Ausdruck für ein
Gericht, welches über schwere, mit harten Leibes- oder Lebensstrafen bedrohte
Verbrechen abzuurteilen hatte; auch s. v. w. hochnotpeinliches Halsgericht;
dann
Ort der Vollziehung der
Todesstrafe.
Hochnotpeinliches Halsgericht
hieß die öffentliche Kriminalgerichtssitzung, welche früherhin
der
Vollstreckung eines Todesurteils am Richtplatz selbst vorherzugehen pflegte, und worin der zum
Tod
verurteilte Inquisit in Gegenwart des
Kriminalrichters und der
Schöppen nochmals über seine
Schuld und zwar in der Anklageform
vernommen, dann das Todesurteil vorgelesen, hierauf der
Stab
[* 2] über ihn gebrochen und, nach geschehener Umfrage bei den
Schöppen
und Umwerfung der
Stühle und
Bänke, der dabei gegenwärtige
Scharfrichter zur sofortigen
Vollstreckung
des Todesurteils angewiesen wurde. Dieser
Gebrauch war ein Überbleibsel der alten öffentlichen Rechtstage (Malefizrechtstage)
und ist überall abgeschafft.