Halftergeld
(Strick-, Zaumgeld), die früher beim Viehhandel übliche Draufgabe, welche als Bestärkungsmittel des abgeschlossenen Vertrags gegeben wurde.
Beim Pferdehandel erhält der Knecht oder Diener des Verkäufers noch jetzt vom Käufer das übliche Trinkgeld.