Hadeln
,
Landschaft u.
Kreis
[* 2] im preuß. Regierungsbezirk
Stade,
[* 3] 326 qkm (5,92 QM.) groß mit (1885)
17,094 fast nur evang. Einwohnern, liegt am linken
Ufer der
Elbe kurz vor ihrer Mündung und
Dithmarschen gegenüber (s.
Karte
»Hannover«).
[* 4] Ein hoher
Deich
[* 5] mit einem vorliegenden Felsenbollwerk schützt Hadeln
gegen die
Sturmfluten, die
hier namentlich 1717 und 1825 sehr verheerend auftraten. Der
Boden ist fruchtbare
Marsch; im SO.,
S. und
SW. umsäumen jedoch
das Ländchen mächtige
Torfmoore, welche nach der Abtorfung übrigens das schönste
Wiesen- und Ackerland gewähren.
Der Hauptfluß ist die schiffbare
Medem, die unterhalb
Otterndorf in die
Elbe mündet. Außerdem bestehen
zahllose
Kanäle zur
Entwässerung, unter denen der Hadelnsche
Kanal
[* 6] nicht allein der
Schiffahrt dient, sondern auch durch eine
vorzügliche Regelung des Wasserabflusses das Sietland (das südliche Moorland) zu einem Kulturland umgeschaffen hat. Die
Ortsnamen Ilienworth, Lüdingworth etc. erinnern an die Worthen (Wurthen),
die ersten meerumwogten
Wohnsitze der
Chauken, dagegen die auf
Bruch (Altenbruch, Osterbruch etc.) an Ansiedelungen von jenen
Worthen aus in dem später angeschwemmten
Lande. Die ganze
Landschaft zeigt holländischen
Charakter. Hauptort ist
Otterndorf
(s. d.). - Zur Zeit
Karls d. Gr. gehörte Hadeln
zur
Grafschaft
Lesum, ward aber nachher vom
Erzbischof
Adalbert
von
Bremen
[* 7] an die
Grafen von
Stade in
Lehen gegeben, worauf es
Kaiser
Lothar dem welfischen
Hause schenkte.
Durch Herzog Bernhard, den Nachfolger Heinrichs des Löwen, dem es nach des letztern Fall huldigte, kam es an die Herzöge von Lauenburg [* 8] und nach deren Aussterben (1689) wegen Erbfolgestreitigkeiten unter Sequester, bis es endlich 1731 Braunschweig-Lüneburg zugesprochen wurde. Bis 1852 befand sich das Land im Vollbesitz des Altsachsenrechts. Damals verlor es durch die hannöversche Regierung einen großen Teil desselben; doch hat es sein Konsistorium, sein Prediger- und Lehrerwahlrecht, seine Stände, in den Kirchspielsgerichten (die früher auch erste Justizinstanz waren) seine autonome Gemeindeverwaltung und sein Spezialhypothekenwesen bewahrt. Das kleine Völkchen wußte in den kriegerischen Zeitläuften der Reformation seine Freiheiten mit den Waffen [* 9] in der Hand [* 10] zu verteidigen und den Kriegsadel, welcher unter dem Erzbischof Christoph von Bremen im benachbarten Land Kehdingen das Feudalwesen einführte, fern zu halten.