Haargewebe.
Hierzu gehören sowohl gröbere als feinere Fabrikate. Die ersteren, unter dem Namen Haardecken, -ziechen, -tuch, bestehen aus kürzern Haaren von Pferden, Rindern und andern in Gerbereien abfallenden, welche man nach vorheriger Reinigung durch Waschen wie Wolle kardätscht oder krempelt, spinnt, dubliert und nach Leinwandart webt. Solche Ziechen dienen als Packtuch, zu ordinären Fußteppichen, Pferde- und Schiffsdecken, zu Preßtüchern beim Ölschlagen, zu Regenmänteln u. dgl. Eine andre Klasse bilden die Roßhaarstoffe aus den langen Haaren der Pferdeschweife, welche an sich schon Fäden darstellen und als solche unmittelbar verwoben werden, teils für sich, teils in Gemisch mit andern Spinnstoffen.
Ein ständiger und der Mode nicht unterworfener derartiger Artikel ist der Siebboden, aus lauter
Haaren gewebt und in verschiednen
Abstufungen engmaschig. Man hat für verschiedne Nummern besondre Namen, als Pfefferböden, Safranböden, Pulver-, Müllerböden
etc. Sie dienen zum Absieben verschiedner Sorten von
Mehl,
Gries,
Gips,
Schießpulver, feinen
Gewürzen, Apothekerwaren.
Für andre Zwecke sind die Roßhaargewebe
gewöhnlich gemischte Stoffe (Haartuch), mit baumwollener Kette und Einschuß von
Haaren, zur Verwendung in Damenhüte in Verbindung mit Stroh oder Manillahanf. Man verwendet sie als Einlage in Halsbinden,
als bauschende
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Unterfutter, zu Mützen, Beuteltuch etc. -
S. Zolltarif im Anh. Nr. 11 a u. b.