Gutachten
,
mit
Gründen unterstütztes
Urteil Sachverständiger, namentlich über Gegenstände, welche in einen
Prozeß
einschlagen, und deren richtige Beurteilung wesentlich dazu beiträgt, für die juridische
Entscheidung eine sichere Grundlage
zu gewinnen. Im
Zivilprozeß werden Gutachten
regelmäßig nur auf
Antrag der
Parteien im Beweisverfahren, selten
von
Amts wegen eingeholt.
Besonders wichtig sind dieselben aber im Strafprozeß, z. B. über Zurechnungsfähigkeit, bei Tötungen, Körperverletzungen u. dgl. (s. Sachverständige).