Güterbestä
tterei,
Geschäftsbetrieb derjenigen
Personen (Güterbestätter
, Güterbestä
tiger,
Güterschaffner,
Verlader,
in
Hamburg
[* 2]
Litzenbrüder), welche an Handelsplätzen den
Verkehr zwischen Kaufleuten und Fuhrleuten vermitteln und besorgen.
Vielfach sind die Güterbestätter
zugleich Spediteure, die auch das Eisenbahnfrachtgeschäft vermitteln. Die deutschen Bahnverwaltungen
besorgen indes die Güterbestä
tterei von und zu den
Bahnhöfen auch selber, und zwar haben einige derselben die obligatorische
Bestätterei für die ankommenden
Güter eingeführt, da die
Eisenbahnverwaltungen das
Recht haben, die Befugnis der Empfänger,
ihre
Güter selbst abholen zu lassen, zu beschränken oder aufzuheben. Bei der Versendung von
Waren auf
Schiffen werden die
Vermittler zwischen Absendern und
Schiffern
Schiffsprokureure genannt. Nach der deutschen
Gewerbeordnung
(§ 36) können Güterbestätter
auch von den zuständigen Behörden und
Korporationen bestellt und verpflichtet werden. Dieselben
genießen alsdann eine besondere Glaubwürdigkeit.