Gürtelkinder
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s. v. w. Mantelkinder (s. d.).
Gürtelkinder
4 Wörter, 46 Zeichen
Gürtelkinder,
s. v. w. Mantelkinder (s. d.).
(Gürtelkinder), ehedem Bezeichnung für Kinder, welche von Brautleuten vor erfolgter kirchlicher Trauung erzeugt waren;
so genannt, weil die Mutter bei der Trauung ihren Mantel über das Kind breiten mußte, durch welchen Akt (Bemäntelung) es Legitimation (s. d.) erhielt. ¶