Grundsteinlegung
(Grundlegung), Feierlichkeit zur Eröffnung der Bauarbeiten, besonders bei öffentlichen Gebäuden, wie bei Kirchen, Schulen, Rathäusern, Hallen etc. Nachdem nämlich der Grundstein (gewöhnlich der nach Osten zu liegende Eckstein) in die gehörige Lage gebracht worden ist, erhält derselbe vom Bauherrn oder, bei öffentlichen Gebäuden, von den vornehmsten unter den anwesenden Personen einige Hammerschläge, in der Regel drei, und einen Bewurf seiner Lagerfugen mit etwas Kalk. Außerdem werden in einer Höhlung des Grundsteins gewöhnlich auf metallenen oder porzellanenen Tafeln angebrachte Inschriften, ferner Münzen sowie auf den Bau und die Bauzeit Bezug habende Schriften (auf Pergamentrollen) etc. aufbewahrt. Ähnliche Feierlichkeiten bei der Grundsteinlegung waren schon bei den alten Ägyptern gebräuchlich, und ganz wie häufig bei uns noch jetzt hatten die Fürsten dabei, wie J. ^[Johannes] Dümichen in seiner »Baugeschichte des Tempels von Dendera« (Straßb. 1877) nachgewiesen hat, mit goldenen Miniaturwerkzeugen die ersten Arbeiten zu vollziehen. Solche goldene Hämmer und Kellen sind bis auf unsre Zeit gekommen.