Grundriß
,
geometrische
Zeichnung einer vermessenen Gegend, z. B. eines Platzes, eines
Grundstücks, einer Stadt, in
diesem
Fall auch
Situations- oder Lageplan genannt, oder eines einzuteilenden
Raums für gewisse
Anlagen oder einen darauf zu
gründenden
Bau, besonders aber eine solche, welche in einem horizontalen
Durchschnitt alle Teile eines
Gebäudes darstellt. Im letztern
Fall macht sowohl das
Fundament eines Bauwerks (und, wenn dasselbe auf einem
Rost ruht, dieser
selbst) als auch jede einzelne
Etage desselben einen Grundriß
nötig. Im besondern sind zu fertigen: der Kellergrundriß, welcher
die
Grund- und Kellermauern mit den erforderlichen
Maßen darstellt und die Angabe, ob die
Gewölbe
[* 3]
Kreuz-,
Tonnen- oder andre
Gewölbe sind, enthält;
die Etagengrundrisse;
der Balkengrundriß
(Balkenriß), der die
Einteilung der
Balken
in den einzelnen
Stockwerken, und der Dachgrundriß
(Dachriß), welcher die Dachbalkenlage, die Kehlbalken, den
Dachstuhl
[* 4] und
die
Sparren zeigt.
In der Litteratur heißt Grundriß
(Abriß) kurze
Darstellung einer
Lehre,
[* 5] bei welcher nur die
Hauptmomente des Gegenstandes ohne weitere Ausführung desselben gegeben werden.