Grundrente,
s. v. w. Bodenrente (s. d.);
dann auch die auf einem Grundstück als Reallast ruhende Rente. Um die Ablösung derselben, bez. um die Tilgung von aus Ablösungen hervorgegangenen Renten zu erleichtern, wurde in einigen Ländern ein eignes Papiergeld, die Grundrentenscheine, ausgegeben.
Zum Duden
Nr. | Ergebnis | Grundrente |
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1 | ****** | Grund|ren|te, die: 1. aus dem Eigentum an Land, Boden bezogenes Einkommen. 2. Mindestrente, die allen ... |