der Gedanken auf wahrhafte und allgemein gültige Gründe, also in der Begründung derselben, äußert sich die Gründlichkeit.
An dieses Verhältnis zwischen Grund und Folge ist aber unser gesamtes (logisches) Denken gebunden; daher das logische Gesetz: »Setze
nichts ohne Grund«, oder: »Verknüpfe deine Gedanken als Grund und Folge miteinander« (Satz des Grundes), welches
alle willkürlichen Behauptungen zurückweist. Wo wir nicht bis zum zureichenden Grund (ratio sufficiens) hindurchdringen
können, müssen wir uns mit unzureichenden Gründen begnügen, worauf sich dann das wahrscheinliche Urteil basiert (s. Wahrscheinlichkeit).
Übrigens muß der Grund eines Gedankens nicht immer außer demselben, sondern er kann auch in ihm selbst
liegen (s. Analyse). Sind die Gründe objektiv zureichend, so begründen sie das Wissen oder Erkennen; sind sie bloß subjektiv
zureichend, so begründen sie das Glauben; sind sie aber unzureichend, so kann daraus nur ein Meinen oder gar ein Wähnen hervorgehen.
Jede logisch richtige Gedankenreihe geht von Begriffen oder Sätzen aus, welche selbst der Begründung
entweder nicht fähig oder nicht bedürftig sind. Ein solcher Satz, der unmittelbar gewiß ist, heißt ein Grundsatz oder Axiom
(s. d.). Synthetische Grundsätze, die von unmittelbarer anschaulicher Gewißheit sind, oder Axiome im engern Sinn erkennt die
kritische Philosophie nur in der Mathematik an; alle andern, deren Wahrheit nur durch vermittelnde Begriffe
(Kategorien) einleuchtend gemacht werden kann, nennt sie diskursive (s. Diskursiv).
Vgl. Kategorie, Prinzip, Synthesis. - Realer
Grund ist s. v. w. Ursache.
das Unterste eines Gegenstandes, einer Sache, sofern es Festigkeit besitzt und Widerstand leistet;
daher die unter
einem Gewässer befindliche Erdfläche, wie Meeresgrund, Seegrund etc., auch
eine niedrig liegende Gegend, ein Wiesengrund;
in der Baukunst s. v. w. Grundbau;
ferner der Gegenstand, auf welchem gemalt
oder vergoldet wird, sowie der erste Farbenüberzug, welcher auf einen Gegenstand teils zur Glättung desselben, teils zur
Hebung der später aufzutragenden Farben gebracht wird (Malgrund, s. d.);
daher bei gemusterten Zeugen der nicht gemusterte
Teil (Leinwand-, Atlas-, Taft-, Köpergrund etc.);
bei Gemälden, was sich hinter den einzelnen gemalten Gegenständen befindet
(Vorder-, Mittel-, Hintergrund, s. Hintergrund).
Bergstadt im preuß. Regierungsbezirk Hildesheim, Kreis Zellerfeld, in einem tiefen Thal des westlichen Oberharzes, 5 km
vom Bahnhof Gittelde-Grund, 8 km vom Bahnhof Wildemann, 310 m ü. M., hat ergiebigen Bergbau auf Silber und Blei,
ein Fichtennadelbad und (1885) 1829 evang. Einwohner. Die geschützte
Lage in einem der anmutigsten Harzthäler, die reine, ozonreiche Luft etc. haben Grund zu einer der besuchtesten Sommerfrischen
des Harzes gemacht; es wurde 1885 von 2527 Kurgästen besucht. Dabei der Hübichenstein und die Mündung des 1777-99
erbauten Georgstollens, der die Wasser aus den Klausthaler Gruben leiten sollte, durch den Ernst August-Stollen (1851-64 hergestellt,
Mündung bei Gittelde) aber an Bedeutung verloren hat.
Vgl. Trenkner, Der Kurort Grund (3. Aufl., Klausth. 1885).