im logischen
Sinn das, worauf ein
Gedanke oder eine Gedankenreihe beruht, worauf sie sich
gründet. In der Gedankenwelt redet man also insofern von Gründen, als man einen
Gedanken für wahr hält, weil man den andern
für wahr anerkannt hat, mithin einen
Gedanken
(Folge) von dem andern (Grund) ableitet. In der folgerichtigen
Ableitung der
Gedanken
voneinander, in der Zurückführung
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der Gedanken auf wahrhafte und allgemein gültige Gründe, also in der Begründung derselben, äußert sich die Gründlichkeit.
An dieses Verhältnis zwischen Grund und Folge ist aber unser gesamtes (logisches) Denken gebunden; daher das logische Gesetz: »Setze
nichts ohne Grund«, oder: »Verknüpfe deine Gedanken als Grund und Folge miteinander« (Satz des Grundes), welches
alle willkürlichen Behauptungen zurückweist. Wo wir nicht bis zum zureichenden Grund (ratio sufficiens) hindurchdringen
können, müssen wir uns mit unzureichenden Gründen begnügen, worauf sich dann das wahrscheinliche Urteil basiert (s. Wahrscheinlichkeit).
Übrigens muß der Grund eines Gedankens nicht immer außer demselben, sondern er kann auch in ihm selbst
liegen (s. Analyse). Sind die Gründe objektiv zureichend, so begründen sie das Wissen oder Erkennen; sind sie bloß subjektiv
zureichend, so begründen sie das Glauben; sind sie aber unzureichend, so kann daraus nur ein Meinen oder gar ein Wähnen hervorgehen.
Jede logisch richtige Gedankenreihe geht von Begriffen oder Sätzen aus, welche selbst der Begründung
entweder nicht fähig oder nicht bedürftig sind. Ein solcher Satz, der unmittelbar gewiß ist, heißt ein Grundsatz oder Axiom
(s. d.). SynthetischeGrundsätze, die von unmittelbarer anschaulicher Gewißheit sind, oder Axiome im engern Sinn erkennt die
kritische Philosophie nur in der Mathematik an; alle andern, deren Wahrheit nur durch vermittelnde Begriffe
(Kategorien) einleuchtend gemacht werden kann, nennt sie diskursive (s. Diskursiv).
ferner der Gegenstand, auf welchem gemalt
oder vergoldet wird, sowie der erste Farbenüberzug, welcher auf einen Gegenstand teils zur Glättung desselben, teils zur
Hebung
[* 6] der später aufzutragenden Farben gebracht wird (Malgrund, s. d.);
daher bei gemusterten Zeugen der nicht gemusterte
Teil (Leinwand-, Atlas-, Taft-, Köpergrund etc.);
bei Gemälden, was sich hinter den einzelnen gemalten Gegenständen befindet
(Vorder-, Mittel-, Hintergrund, s. Hintergrund).