Großfürst
(russ.
Weliki
Knjäs, franz.
Grand-duc), früher
Titel der Beherrscher von
Moskau
[* 2] sowie einiger andern russischen
Fürsten, z. B. derjenigen von
Kiew
[* 3] und
Nowgorod, der Beherrscher von
Litauen und daher später auch der
Könige von
Polen. Gegenwärtig
nennt sich der
Kaiser von Rußland »Großfürst
von
Smolensk,
Litauen,
Wolhynien,
Podolien und
Finnland«, und auch alle
Prinzen und Prinzessinnen seines
Hauses führten seither den
Titel Großfürst
und Großfürstin
in
Verbindung mit dem
Prädikat
»Kaiserliche
Hoheit«.
Nach einer Modifikation der kaiserlichen Hausordnung vom Juli 1886 soll der
Titel Großfürst
, Großfürstin und
Kaiserliche
Hoheit fortan jedoch nur den
Söhnen, Töchtern,
Brüdern und
Schwestern des
Kaisers sowie dessen Enkeln männlicher Nachkommenschaft
zustehen. Die übrigen Mitglieder des kaiserlichen
Hauses sollen den
Titel
Fürst, Fürstin oder
Prinzessin kaiserlichen Geblüts
führen mit dem
Prädikat
»Hoheit« oder
»Durchlaucht«. Der
Kaiser von
Österreich
[* 4] führt ebenfalls den
Titel eines Großfürsten
,
nämlich von
Siebenbürgen, das 1765 von
Maria Theresia zu einem Großfürst
entum erhoben ward.