Große
Jury, s. Anklagejury.
Große Jury
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Große
Jury, s. Anklagejury.
jury
(Große Jury), im engl. Strafprozeß ein aus mindestens 12, höchstens 23 Geschwornen zusammengesetztes Gericht, welches die Vorfrage ¶
zu erledigen hat, ob die Anklage in der Weise, wie sie gestellt ist, als zulässig erscheine, und ob der Ankläger vor der sogen.
Kleinen oder Urteilsjury
zu erscheinen habe. Das Verfahren vor der Anklagejury
ist geheim; es werden nur der Ankläger und, soweit dies
dienlich erscheint, dessen Zeugen, nicht auch der, gegen welchen Anklage zu erheben ist, vorgefordert.
Die Institution läßt sich schon unter König Ethelred nachweisen.