Großaventu
rhandel,
diejenige Art von
Handel, zu welchem jemand ein
Kapital unter der
Bedingung erborgt, daß dasselbe,
wenn das Unternehmen mißglückt, nicht zurückgezahlt zu werden braucht. Die
Sache geschieht so, daß
der Unternehmer
(Aventurier) dafür
Waren kauft, damit ein
Schiff
[* 2] beladet und mit dieser
Ladung selbst reist, um solche an überseeischen
Plätzen den
Konsumenten zu verkaufen. Obgleich wegen des
Risikos für das geliehene
Kapital hohe
Zinsen zu zahlen sind, so kann
doch der Unternehmer niedrigere
Preise stellen, als wenn der
Verkehr durch viele Zwischenpersonen geht,
die alle dabei gewinnen wollen. Übrigens beschränkt sich der Großaventu
rhandel auf solche
Länder, in denen der
Verkehr in kleinen
Partien
an die Verbraucher besondere Vorteile gewährt, wie in manchen Teilen
Ostindiens und der
Levante,
China
[* 3] etc. Derselbe hat heute
nur noch wenig Bedeutung. Großaventu
rkontrakt, s. v. w. Bodmereivertrag,
s.
Bodmerei.