Grenzverrü
ckung,
s. Grenzfälschung.
Grenzverrückung
3 Wörter, 38 Zeichen
Grenzverrückung,
s. Grenzfälschung.
das Vergehen desjenigen, welcher einen Grenzstein oder ein andres zur Bezeichnung einer Grenze (s. d.) bestimmtes Merkmal in der Absicht, einem andern Nachteil zuzufügen, wegnimmt, vernichtet, unkenntlich macht, verrückt (Grenzverrückung) oder fälschlich setzt (Grenzfälschung im engern Sinn).
Die Grenzfälschung wird nach dem deutschen Strafgesetzbuch (§ 274) mit Gefängnisstrafe von einem Tag bis zu fünf Jahren bestraft, neben welcher auf Geldstrafe bis zu 3000 Mk. erkannt werden kann.