Grenzverkehr
heißt der im Grenzbezirk zwischen Zollgrenze und Binnenlinie (s. d.) sich bewegende Verkehr, insbesondere der Verkehr zwischen den der Grenze zunächst gelegenen Bezirken und dem Ausland, welchem im Zollwesen gewisse Erleichterungen zugestanden werden;
kleiner Grenzverkehr
ist der Teil desselben, welcher die den gewöhnlichen Bedürfnissen dienenden
Wirtschaftsgegenstände umfaßt.