Greffier
(franz., spr. greffjeh), ehedem Titel des ersten Staatssekretärs in Holland; in Frankreich s. v. w. Gerichtsschreiber. In letzterer Hinsicht wird zwischen dem Greffier en chef, dem Vorsteher der Gerichtskanzlei, und seinen Gehilfen (Commis-greffiers) unterschieden. Letztere werden von dem Greffier en chef besoldet, während dieser vom Staatsoberhaupt ernannt ist und seinen Gehalt aus der Staatskasse bezieht.