Gran
atgewehre
dienten im 18. Jahrh. zum
Schießen
[* 2] von Handgran
aten;
der Lauf war kurz und weit, ähnlich einem Mörser;
oft stand noch ein gewöhnlicher Gewehrlauf damit in Verbindung (s. Granatkanonen).
Jetzt versteht man unter ein zum Schießen explodierender Geschosse [* 3] bestimmtes Gewehr;
solche Gran
atgewehre sind aber durch die
Petersburger Konvention von
1868, betreffend
Sprenggeschosse, völkerrechtlich verboten. (S.
Explosionsgeschosse.) Eine brauchbare Konstruktion stammt
von
Franz von Dreyse.