Grammophōn
(griech.), dem Phonographen ähnlicher, von Berliner [* 2] angegebener Apparat, bei welchem die mittels eines Schalltrichters aufgefangenen Schallwellen als Wellenlinien auf eine horizontale rotierende Metallscheibe aufgezeichnet werden, die mit einem zarten Ätzgrund überzogen ist. Die Wellenlimen werden dann in der üblichen Weise eingeätzt, und man erhält unvergängliche Platten, welche galvanoplastisch vervielfältigt und durch ein beliebiges photomechanisches Verfahren vergrößert werden können, so daß man im stande ist, den Ton der Originalplatte zu verstärken. Zur Wiedergabe der Töne ist ein besonderer Apparat (Hörgramophon) erforderlich, welcher wesentlich einfacher ist als ein Phonograph [* 3] und so laute Töne gibt, daß Hunderte von Personen dieselben gleichzeitig hören können.