Gradabteilung
,
in der preuß. Landesvermessung derjenige
Teil des Erdsphäroides, welcher von zwei aufeinander folgenden
vollen Längen- und Breitengraden eingeschlossen wird. Die zum Zwecke der Kartierung erforderliche Zerlegung
des ganzen
Staatsgebietes in einzelne
Teile beruht auf der Gradeinteilung, indem der Raum einer Gradabteilung
von
Süd nach Nord in 10 sog.
Banden und diese letztern von West nach
Ost in 6
Blätter geteilt werden. Hierdurch entstehen 60 einzelne
Teile, Meßtischblätter
genannt, welche in der
Breite
[* 2] von
Berlin
[* 3] annähernd ein Quadrat von 1½ Meilen Seitenlänge bilden und
sonach etwa 2¼ Quadratmeilen
Inhalt haben. Je 7½ dieser
Blätter bilden eine Sektion der im Maßstabe 1:100000 veröffentlichten
Karte des
Deutschen
Reichs, die auch Gradabteil
ungskarte genannt wird. Eine hat also acht Sektionen dieser Karte
von 30 Längen- und 15 Breitenminuten
Inhalt.