Gouverneur
(franz., spr. guwärnör), oberster Militärbefehlshaber
einer großen
Garnison oder
Festung,
[* 2] mit eignem
Stab
[* 3] (vgl.
Kommandant); dann der höchste Beamte in einem gewissen
Bezirk
(Provinz,
Gouvernement,
Kolonie); ist demselben nur das Militärwesen unterstellt, so heißt er Militärgouverneur
, steht er aber an der
Spitze der Zivilverwaltung,
Zivilgouverneur. In
Nordamerika
[* 4] leitet ein gewählter Gouverneur
(Governor) die
Verwaltung eines jeden
Staats.
Auch ist Gouverneur
Titel des
Erziehers der
Kinder vornehmer
Familien sowie der dem Lehrerstand angehörigen
Erzieher der
Zöglinge in Militärerziehungsanstalten. Vgl.
Generalgouverneur.