Gottesfriede
(Pax s.
Treuga Dei, Trewa
Dei, franz. Trève de
Dieu), im
Mittelalter die
Aussetzung der
Fehden an gewissen durch die Beziehung auf Lebensmomente
Christi besonders geweihten
Tagen in der
Woche, nämlich von
Mittwoch
Abend an bis
Montag
Morgen, außerdem auch an hohen Festtagen mit ihren
Oktaven und
Vigilien und zu gewissen von der
Kirche zu
ernster Betrachtung bestimmten
Zeiten, wie zur
Advents- und Fastenzeit.
Störung des Gottesfriedens
wurde
mit
Geldstrafen, die sich bis zur Vermögenskonfiskation steigern konnten, mit
Kirchenbann und selbst mit Leibesstrafen geahndet.
In den Gottesfrieden
waren auch
Kirchen, Klöster,
Kapellen etc., ferner
Sachen, welche zum
Ackerbau nötig waren, endlich außer
der
Klerisei auch Reisende und
Frauen eingeschlossen. Der Gottesfriede
wurde zuerst in
Burgund (s. d.) eingeführt
durch die
Cluniacenser
Mönche.
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In Frankreich wurde er 1041 vom gesamten Klerus geboten und fand von da Eingang in Italien, [* 3] Spanien, [* 4] England und Deutschland. [* 5] Hier ist diese kirchliche Institution zwar nie als Reichsgesetz verkündigt worden; indes die fränkischen Kaiser förderten seine Einführung, die Erzbischof Sigiwin von Köln [* 6] 1083 zuerst versuchte. Urban II. erklärte auf der Kirchenversammlung von Clermont 1095 die Treuga Dei als für die ganze Christenheit verbindlich; sie ward nachher ins kanonische Recht aufgenommen und 1179 noch einmal von Alexander III. als allgemeines Kirchengebot bestätigt. Mit dem Erlöschen der großen kirchlichen Bewegung des 11. und 12. Jahrh. geriet auch der in Vergessenheit, und an seine Stelle trat der »ewige Landfriede« (s. d.). S. Fehde.
Vgl. Kluckhohn, Geschichte des Gottesfriedens
(Leipz. 1857);
Semichon, La paix et la trève de Dieu (Par. 1857).