Gottesdienst
,
Lehrbegriff - Lehrerin
![Bild 61.37: Lehrbegriff - Lehrerinnen [unkorrigiert] Bild 61.37: Lehrbegriff - Lehrerinnen [unkorrigiert]](/meyers/thumb/61/61_0037.jpeg)
* 2
Lehre. gewöhnlich s. v. w.
Kultus (s. d.). Da übrigens die
Religion (s. d.) auf einer praktischen
Nötigung
des persönlichen Geisteslebens beruht, ist es natürlich, daß auch die
Lösung
des praktisch empfundenen
Gegensatzes von
Freiheit und
Notwendigkeit zunächst auf dem praktischen Weg des
Opfers erfolgt, in welchem der
Mensch sein kleines
dem großen göttlichen
Leben unterwirft, dienstbar macht. So ist aller
Kultus zunächst Gottesdienst
und soll dadurch auf Gott eingewirkt,
die Gegenleistung göttlicher Vergebung oder Belohnung erzielt werden. So noch im
Katholizismus, wo der
Kultus als die in
Praxis umgesetzte
Lehre
[* 2] von der
Rechtfertigung aus
Verdienst der Werke erscheint und die
Kirche daher als Heilsanstalt
durch geweihte
Organe einen verdienstlichen Gottesdienst
zu gunsten einer Versammlung feiert, die nur passiv zur
Kirche
gehört.
Dagegen ist das
Wort Gottesdienst
eigentlich nicht mehr am Platz für den protestantischen
Kultus, darin eine gläubige
Gemeinde ohne
priesterliche Vermittelung vor Gott hintritt, nach
Luther, um Befriedigung für ihre religiösen Bedürfnisse zu finden, nach
Zwingli, um ihre
Frömmigkeit zu bethätigen, nach gemeinsamem
Grundsatz der
Reformatoren, um durch
Gottes
Wort, das in der
Predigt erschallt, belehrt und erzogen zu werden, so daß der
Kultus hier um des
Menschen, nicht mehr um
Gottes
willen da ist, also jenem, nicht diesem damit ein
Dienst geschieht.