Golther
,
Ludwig von, württemb. Minister, geb. in
Ulm,
[* 2] studierte in
Tübingen
[* 3] die
Rechte, wurde 1847 Gerichtsaktuar
in Künzelsau, 1850 Oberjustizassessor in Ellwangen, 1851 Regierungsrat bei der Ablösungskommission und 1858 Oberregierungsrat
im Ministerium des Innern. Als
Staatsrat von Rümelin,
Chef des Kultusdepartements, infolge der
Ablehnung
des
Konkordats seitens der Kammer seine Entlassung einreichte, wurde Golther
sein Nachfolger. Er legte,
nachdem das
Konkordat aufgekündigt war, den Kammern ein Kirchengesetz vor, wonach, wie in
Baden,
[* 4] das Verhältnis des
Staates
zur kath.
Kirche auf dem Wege der Gesetzgebung geregelt wurde und gab später in seinem
Werke: «Der
Staat und die kath.
Kirche im Königreich
Württemberg»
[* 5] (Stuttg. 1874) eine gründliche
Darstellung dieses Verhältnisses.
Bei der Thronbesteigung des Königs
Karl (1864) wurde Golther
zum wirklichen Minister befördert und 1867 zum Präsidenten des
Geheimen
Rats ernannt. Als
Vertreter des großdeutschen Standpunktes sah er sich im März 1870 genötigt
zurückzutreten und wurde nun zum Präsidenten des evang. Konsistoriums ernannt. Er starb in
Stuttgart.
[* 6] Aus G.s Nachlaß erschien mit einem
Vorwort von Fr.
Th. Vischer die
Studie «Der moderne
Pessimismus» (Lpz. 1878).