Golther
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Ludwig von, württemberg. Minister, geb. zu Ulm, [* 2] besuchte das dortige Gymnasium, studierte in Tübingen [* 3] die Rechte, trat sodann in den Staatsjustizdienst, ward 1847 Gerichtsaktuar in Künzelsau, 1850 Oberjustizassessor in Ellwangen, trat 1851 als Regierungsrat bei der Ablösungskommission in das Departement des Innern über, ward 1856 Assessor bei der Oberregierung, 1858 Oberregierungsrat, 1861 nach dem Rücktritt Rümelins wegen Nichtgenehmigung des Konkordats unter Ernennung zum Staatsrat mit der Leitung des Departements des Kirchen- und Schulwesens betraut und im September 1864 zum Kultusminister ernannt. Er regelte das Verhältnis der katholischen Kirche zum Staate durch das Gesetz vom (vgl. sein Werk »Der Staat und die katholische Kirche im Königreich Württemberg«, [* 4] Stuttg. 1874) und förderte besonders das Unterrichtswesen durch Verbesserung der ökonomischen Lage und der amtlichen Stellung der Volksschullehrer, Durchführung des Fortbildungs-, des Zeichen- und Turnunterrichts in Stadt und Land, die Errichtung des Realgymnasiums in Stuttgart, [* 5] die Organisation des Polytechnikums als akademischer Anstalt sowie die Bildung der naturwissenschaftlichen Fakultät in Tübingen. Nachdem er 1867 auch das Präsidium des Geheimen Rats erhalten, ward er 1870 auf seine Bitte dieser Funktionen enthoben, da er als eifriger Großdeutscher das Bündnis mit Preußen [* 6] bekämpfte, und zum Präsidenten des evangelischen Konsistoriums ernannt. Er starb in Stuttgart. Aus seinem Nachlaß erschien die Studie »Der moderne Pessimismus« (Leipz. 1878).