Goldstücker
,
Theodor, Sanskritforscher, geb. zu
Königsberg
[* 2] i. Pr., begann seine Sanskritstudien
daselbst unter Leitung
Bohlens, setzte sie in
Bonn
[* 3] und
Paris
[* 4] fort und habilitierte sich dann in
Berlin.
[* 5] 1850 nach
England übergesiedelt,
wurde er mit der Sanskritprofessur am University
College zu
London
[* 6] betraut, die er bis zu seinem
Tod bekleidete. Er starb Goldstücker
war
Begründer der
Gesellschaft zur Herausgabe von Sanskrittexten für
London (1866), zugleich Vorstandsmitglied der
Asiatischen
und
Präsident der Philologischen
Gesellschaft, in deren
Sitzungen er zahlreiche
Vorträge über vergleichende Sprachkunde und
Mythologie hielt.
Durch seine gediegene Gelehrsamkeit erwarb er sich einen hochgeachteten Namen und galt als Autorität in allen mit indischem Leben und Schriftwesen zusammenhängenden Fragen, insbesondere auf dem Gebiet der Rechtskunde, so daß er von der anglo-indischen Regierung mit der Abfassung vieler juristischer Gutachten betraut wurde. Auf dieses Gebiet bezieht sich seine letzte Schrift: »On the deficiencies in the present administration of Hindu law« (Lond. 1871), worin die Mängel der englischen Übersetzungen altindischer Rechtsbücher aufgedeckt sind.
Seine frühern wissenschaftlichen Arbeiten waren meist grammatischer und lexikalischer Natur, so namentlich sein wichtiges Werk über den indischen Grammatiker Pânini, als Einleitung zu seiner faksimilierten Ausgabe des »Mânava-Kalpa-Sûtra« (1861; auch separat erschienen: »Pânini, his place in Sanscrit literature«, Lond. 1861),
und sein »Dictionary,
Sanscrit and
English« (das. 1856-63, 6 Hefte), das infolge seiner zu weitschichtigen
Anlage nicht über den ersten
Buchstaben
des
Sanskritalphabets hinauskam, aber eine
Fülle von interessanten
Exkursen und gelehrten Nachweisungen enthält. Seine photolithographische
Prachtausgabe des »Mahâbhâshya«, eines berühmten indischen
Kommentars zu
Pâninis
Grammatik, erschien nach seinem
Tod auf
Kosten der anglo-indischen
Regierung (Lond. 1874, 3 Bde.).
Seinen litterarischen
Nachlaß vermachte Goldstücker
dem englischen
Ministerium für
Indien mit der eigentümlichen
Bedingung, daß er
nicht vor dem J. 1920 veröffentlicht werden dürfe. In weitere
Kreise
[* 7] drang sein
Wissen durch die gediegenen, populär geschriebenen
Artikel über
indische Philosophie und
Mythologie in
Chambers' großer
Encyklopädie, in der »Encyclopedia
Metropolitana« (gesammelt herausgegeben als »Litterary remains«,
1879, 2 Bde.) und in verschiedenen englischen
Zeitschriften.