Goldene Bulle
207 Wörter, 1'437 Zeichen
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
Goldene
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
Goldene
Bulle (lat. bulla aurea), zunächst das nach Art einer Medaille doppelseitig geprägte goldene
Siegel, welches
im Mittelalter seit dem 9. Jahrh. besonders wichtigen oder feierlichen Urkunden, namentlich der Kaiser, angehängt
zu werden pflegte, dann aber auch eine mit dem goldenen
Siegel versehene Urkunde selbst (s. auch Bulle und Chrysobullon). Die
berühmteste ist die in lat. Sprache
[* 2] abgefaßte Kaiser Karls IV., die nach längern Vorberatungen in ihrem Hauptteile auf dem
Reichstage zu Nürnberg
[* 3] 10. Jan., in einem zweiten Teile auf dem Reichstage zu Metz
[* 4] festgestellt und
angenommen wurde, ein großes Verfassungsgesetz des Deutschen Reichs, das als solches in seinen Grundlagen bis zu dessen Auflösung 1806 gegolten
hat. Es sind hier namentlich die Rechte der Kurfürsten (s. d.) geregelt worden, vor allem ihr ausschließliches
Recht, den röm.-deutschen König und künftigen Kaiser zu wählen, wie es sich seit dem großen Interregnum
allmählich herausgebildet hatte, und die Formen, in denen solche Wahl zu geschehen hatte. Auch über den Landfrieden wurden
darin Bestimmungen getroffen und alle Innungen und Städtebündnisse verboten. –
Vgl. von Olenschlager, Neue Erläuterung der güldnen Bulle (Frankf. 1766);
O. Harnack, Das Kurfürstenkollegium bis zur Mitte des 14. Jahrh. Nebst kritischem Abdrucke der ältesten Ausfertigung der (Gieß. 1883).